AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

des Reisebüro und Zimmervermittlung Ilona Dressel für Serviceleistungen

 

1. Geltungsbereich

 

1.1. Das Reisebüro wird in den beiliegenden Vertragsunterlagen und in der Homepage des Büros näher bezeichnet.

 

1.2. Das Reisebüro tritt auf der Grundlage dieser AGB ausschließlich als Vermittler von Reiseleistungen, etwa von Beförderungsleistungen (z. B. Flüge), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z. B. Hotelaufenthalte, Mietwagen u. a.), von fremdveranstalteten Pauschalreisen sowie sonstiger Reiseleistungen auf. Die Reiseleistungen werden von Veranstaltern und sonstigen Leistungsträgern erbracht. Die Vertragsbeziehung bezüglich der Reiseleistungen kommt direkt und unmittelbar zwischen dem Reiseteilnehmer (Kunde des Reisebüros) und dem jeweiligen Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger zustande. Das Reisebüro nimmt die Anmeldungen bzw. Reservierungen der Reiseteilnehmer entgegen und vermittelt den Abschluss des Reisevertrages mit den Leistungserbringern.

 

1.3. Für Buchungen ist der Inhalt der mit dem Veranstalter oder den sonstigen Leistungs-trägern abgeschlossenen Verträge einschließlich der Allgemeinen Reisebedingungen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger maßgeblich. Das Reisebüro ist an den vermittelten Reiseleistungen vertraglich nicht beteiligt.

 

 

2. Anmeldung/Buchung/Reiseinformation

 

2.1. Anmeldungen bzw. Buchungen werden schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege (z. B. E-Mail) vorgenommen. Mit der Anmeldung/Buchung beauftragt der Reiseteilnehmer das Reisebüro verbindlich mit der Vermittlung eines Reisevertrages zwischen ihm und dem Reiseveranstalter bzw. sonstigen Leistungs-träger.

 

2.2. Die Vertragspflicht des Reisebüros ist auf die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistungen beschränkt. Soweit Informationen über Reiseleistungen durch das Reisebüro an den Reiseteilnehmer weitergegeben werden, ist damit keine eigene Haftung oder Zusicherung des Reisebüros verbunden. Das Reisebüro übernimmt insbesondere keine Haftung oder Garantie für den Reiseerfolg und die Angaben des Veranstalters (z. B. im Prospekt).

 

 

3. Anmeldung für mehrere Personen

 

3.1. Soweit die Anmeldung/Buchung weitere Reiseteilnehmer einschließt, haftet der Anmeldende/Buchende auch für die Erfüllung des Vertrages durch die Mitreisenden.

 

3.2. Soweit der anmeldende/buchende Reiseteilnehmer eine gesonderte Vertragsbeziehung der weiteren Reiseteilnehmer zu den Leistungserbringern begründen will, ist dies ausdrücklich schriftlich unter Nennung der Buchungs- und Personendaten zu erklären.

 

4. Buchungsbestätigung

 

4.1. Anmeldungen/Buchungen werden durch die Veranstalter oder die sonstigen Leistungsträger schriftlich bestätigt.

 

4.2. Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unver-züglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und den Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. Insbesondere müssen in der Buchungsbestätigung enthalten sein:

 

a) endgültiger Bestimmungsort oder, wenn die Reise mehrere Aufenthalte umfasst, die einzelnen Bestimmungsorte sowie die einzelnen Zeiträume und deren Termine,

b) Tag, voraussichtliche Zeit und Ort der Abreise und Rückkehr,

c) Besuche, Ausflüge und sonstige im Reisepreis inbegriffene Leistungen,

d) Hinweis auf etwa vorbehaltene Preisänderungen sowie deren Bestimmungsfaktoren (§ 651 a VI BGB) und auf nicht im Reisepreis enthaltene Angaben,

e) vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden,

f) Namen und ladungsfähige Anschrift des Reiseveranstalters,

g) über die Obliegenheit des Reisenden, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651 e BGB) dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verwei-gert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird,

h) über die nach § 651 g BGB einzuhaltenden Fristen, unter namentlicher Angabe der Stelle, gegenüber der Ansprüche geltend zu machen ist,

i) über den möglichen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit unter Angabe von Namen, Anschrift des Versicherers.

 

Dies gilt nicht bei Buchungen, die weniger als sieben Tage vor Reisebeginn erfolgen.

 

4.3. Flugtickets werden den Reiseteilnehmern grundsätzlich per Post oder per E-Mail als elektronisches Ticket übermittelt. In Ausnahmefällen werden für den Reiseteilnehmer Tickets bei der Fluglinie hinterlegt. Voraussetzung für die Zustellung/Hinterlegung ist die vollständige Zahlung des Reisepreises. Zahlungen für Flugtickets sind nach den Beförderungsbestimmungen der jeweiligen Airlines gültig. (Linienflugbuchungen können grundsätzlich nur bis zu drei Tage vor Abflug entgegengenommen werden.)

 

4.4. Bei Pauschalreisen erhält der Reiseteilnehmer die Unterlagen per Post oder am Flughafenschalter. Für Einzelheiten sind die Hinweise auf der Buchungsbestätigung maßgeblich.

 

 

5. Haftung des Reisebüros

 

5.1. Angaben über Reiseleistungen beruhen auf den Informationen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger. Das Reisebüro gibt keine eigenen Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dem Reiseteilnehmer vermittelten Informationen.

 

5.2. Das Reisebüro beschränkt seine Haftung aus der Vermittlung der Leistungen auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen gilt § 651 h BGB.

 

 

6. Umbuchungen/Rücktritt

 

6.1. Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter kann im Falle des Rücktritts eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Veranstalter ersparten Aufwendungen sowie danach, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung als Ausgleich erwerben konnte.

 

6.2. Bei einem Rücktritt vor Reisebeginn kann der Veranstalter unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der anderweitigen Verwendung der Reiseleistung grundsätzlich einen Prozentsatz des Reisepreises als Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung ist in den Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters geregelt. Dem Reiseteilnehmer ist die Behauptung und Beweisführung dafür gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht eingetreten oder wesentlich niedriger ist als die geltend gemachte Pauschale.

 

6.3. Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten in den Vertrag widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und evtl. durch den Eintritt entstehende Mehrkosten.

 

6.4. Das Reisebüro empfiehlt dem Reiseteilnehmer den Abschluss einer Reiserücktritts-kostenversicherung.

 

6.5. Bei Stornierungen von Flugbuchung nach der Ticketausstellung wird grundsätzlich eine Stornogebühr von 150,00 EUR pro Ticket erhoben. Sollte es sich um Sondertarife handeln, kann im Einzelfall die Gebühr höher sein. Wenn eine anderweitige Verwendung des Fluges nicht möglich ist, beträgt die Stornogebühr bis zu 100 % des Ticketpreises.

 

6.6. Bei Stornierungen von Flugbuchungen bei Sonder- und Charterflügen wird in Abhängigkeit der verbleibenden Zeit bis zum Abflugdatum eine Pauschale in Form eines Prozentsatzes des Reisepreises erhoben. Die Höhe der Pauschale ist in den Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters geregelt.

 

6.7. Reiseveranstalter können vertragliche Leistungen ändern oder von diesen abweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Reiseteilnehmers für diesen zumutbar sind. Zumutbarkeit ist immer dann gegeben, wenn der Anlass für die Änderung auf Umstände zurückzuführen ist, die vom Veranstalter nicht beeinflusst werden können, wie Naturkatastrophen, Kriegs- oder kriegs-ähnliche Auseinandersetzungen, Streiks, terroristische Anschläge, Krankheiten, politische, wirtschaftliche und sonstige Ereignisse, die eine Reiseleistung in Frage stellen.

Unter unverzüglichem Hinweis auf die Nichtverfügbarkeit der Leistung kann sich das Reisebüro von der Leistung lösen. Gegenleistungen sind zu erstatten. Im Übrigen gilt § 651 j BGB.

 

 

7. Hinweis auf besondere Bestimmungen

 

7.1. Soweit Auskünfte über Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen erteilt werden, ist grundsätzlich auf die jeweiligen nationalen oder internationalen gesetzlichen oder sonstigen Regelungen abzustellen. Das Reisebüro geht vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Erklärung des Reiseteilnehmers davon aus, da dieser deutscher Staatsangehöriger ist. Das Reisebüro ist hinsichtlich der Informationen auf die Angaben Dritter (Veranstalter und sonstige Leistungsträger) angewiesen. Das Reisebüro gibt insoweit keinerlei Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen. Eine Haftung des Reisebüros wird abgesehen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Reiseteilnehmer hat selbst Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes einzuholen und sich rechtzeitig auf evtl. geänderte Umstände einzustellen.

 

7.2. Bei Flugreisen informiert das Reisebüro den Reiseteilnehmer im Rahmen der Reisevermittlung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens.

 

7.3. Das Reisebüro hat keine gesonderte Aufklärungs- oder Hinweispflicht für gesetzliche oder auf sonstige Weise reglementierte Reisebedingungen bezüglich des Ziellandes oder sonstiger Reiseumstände.

 

7.4. Eventuelle Mängel der Reise hat der Reisende der vor Ort vorhandenen oder in der Buchungsbestätigung benannten Reiseleitung gegenüber anzuzeigen.

 

 

8. Zahlungsverkehr

 

8.1. Anzahlungen und Sicherungsschein sind zu dem auf der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt und Restzahlungen spätestens 28 Tage vor Reisebeginn fällig. Die Reiseunterlagen werden acht Tage vor Reisebeginn ausgehändigt.

 

8.2. Bei Leistungen, für die ein Sicherungsschein nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des Reisepreises mit erfolgter Buchung spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.

 

8.3. Für abweichende Zahlungsbedingungen sind die Bestimmungen der Reiseveranstalter maßgeblich. Mit Zustimmung des Reiseteilnehmers können Zahlungen über Kreditkartennummern oder per Lastschrift eingezogen werden.

 

8.4. Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.

 

8.5. Das Reisebüro erfüllt die ihm obliegende Leistung aus dem Vermittlungsvertrag mit der Bereitstellung der Reiseunterlagen, wie Flugscheine, Voucher u. a. in den Geschäftsräumen des Reisebüros. Werden Dokumente vom Reisebüro an den Reiseteilnehmer versandt, trägt dieser die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Aufgabe zur Post oder mit der Übergabe an einen Überbringer.

9. Verjährung

 

9.1. Ansprüche gemäß §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.

 

9.2. Im Übrigen gelten § 651 g BGB sowie die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

10. Sonstige Regeln

 

10.1. Es gilt deutsches Recht.

 

10.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des Reisevertrages. Gleiches gilt für die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Verhältnis zum Vermittlungsvertrag.

 

10.3. Sofern keine Regelung im Vermittlungsverhältnis zum Reisebüro oder in den einbezogenen Veranstalterverträgen eingreift, gelten im Zweifel die gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 651 a ff. BGB.